Mittwoch, 10. Dezember 2025
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Anmelden
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Landgericht Frankfurt hebt einstweiliges Uber-Verbot wieder auf

von taxi times
16. September 2014
Lesedauer ca. 1 Minute.
4
Taxi Times News

Das Landgericht Frankfurt hat gestern das Verbot der App „Uber-Pop“ vorerst aufgehoben. In der Sache agiere Uber zwar erwiesenermaßen Rechtswidrig, doch die so genannte „Eilbedürftigkeit“ konnte nicht nachgewiesen werden.

Ende August hatte das Landgericht dem Antrag auf „einstweilige Verfügung“ stattgegeben. Antragsteller war die „Taxi Deutschland eG“, die auch eine deutschlandweite Taxi-App betreibt, deren Fahrtaufträge über die etablierten Taxizentralen abgewickelt werden.

Die Richter hatten sich Ende August der Meinung der Antragstellerin angeschlossen, wonach Uber rechtswidrige Personenbeförderung betreibe und die Nutzung der App „Uber-Pop“ verboten. Uber hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, über den das Landgericht gestern in einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden hatte.

Dabei machten die Richter abermals klar, dass sie an der Rechtswidrigkeit der App Uber-Pop keinen Zweifel haben. Trotzdem hoben sie das Verbot wieder auf, weil die Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Der Antrag sei im August gestellt worden, doch über die Aktivitäten von Uber hätte man schon ab April Bescheid wissen müssen. So zumindest lautete die Argumentation der Uber-Anwälte, dem die Richter letztlich folgten. Taxi Deutschland hatte gestern noch angekündigt, gegen die Entscheidung vor das OLG zu ziehen. Dort wird dann abermals über die Eilbedürftigkeit verhandelt, denn laut Taxi Deutschland hätte man erst im Juli konkret beweisen können, dass Fahrten ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften getätigt wurden.
jh

Tags: einstweilige VerfügungLandgericht FrankfurtUber-VerbotWiderspruch
TeilenTweetSendenSendenTeilen

taxi times

Ähnliche Artikel

Uber klagt gegen New Yorker Tariferhöhung
Taxitarif

Uber klagt gegen New Yorker Tariferhöhung

13. Dezember 2022
Zu wenig Corona-Unterstützung: Belgische Taxibetriebe klagen
Urteile

Gericht bestätigt: Uber betrügt – Brüsseler Taxiunternehmer wollen Schadensersatz

14. Juni 2022

Kommentare 4

  1. G. Fanderl says:
    11 Jahren her

    Was für ein sorry Affentheater. Das Gericht sieht zwar, dass Uber ganz offen Gesetze übertritt, sieht jedoch keine Notwendigkeit das schnellstmöglich zu unterbinden.

    Verkehrte Welt?

    Antworten
  2. S.G. says:
    11 Jahren her

    Das ist eine Schande für die Gerichte in Deutschland. Wenn festgestellt wird das etwas Rechtswidrig Betrieben wird gehört das sofort auch ohne Antrag eines Dritten Verboten. Da sieht man mal wieder wie das Geld und die Argumente der Rechtsverdreher Ziehen. Arme Richter und das ganze Finanziert über die Steuern der Konzessionierten Taxi & Mietwagen Unternehmen

    Antworten
  3. Peter Scheffel says:
    11 Jahren her

    Ich verstehe das total nicht!
    In Deutschland gilt immer noch das PBefg und die BO-Kraft
    also was soll das ganze Gezuchtel!

    Antworten
  4. IXAT says:
    11 Jahren her

    Hauptsache die machen den Laden dicht… Hier sollten mal alle zusammen in eine Kriegskasse einzahlen und dann damit bis zum Europäischen Gerichtshof klagen. Zumindest macht das Taxi Deutschland anscheinend aus eigener Kasse und bekommt sicherlich viel Sympathie und Zuspruch aus dem Gewerbe – aber davon alleine kann Taxi Deutschland bestimmt auch nicht die eventuellen Gerichtskosten tragen.

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Warten auf Genehmigung: Notfall-Kassenärzte fahren Taxi statt KV-Mietwagen

Hamburg

Hamburg befasst sich mit den Herausforderungen der E-Mobilität

München

Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neu!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

  • Anmelden

Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Bitte gib deine E-Mail Adresse an, um dein Passwort zurückzusetzen

Zur Anmeldung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.