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VW gewährt seine Zukunfts- und Umweltprämien auch dem Taxigewerbe

von Nicola Urban
31. August 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Joachim Flämig, Taxichef von VW Nutzfahrzeuge, lockt mit hohen Prämien. Foto: Taxi Times

Bei Volkswagen werden ab sofort Taxi- und Mietwagenunternehmern nicht nur die gängigen Taxikonditionen gewährt. Über den Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) ließ man kommunizieren, dass die bisher nur für Privatkunden angebotene Umwelt- beziehungsweise Zukunftsprämie auch Taxi- und Mietwagenunternehmer in Anspruch nehmen können.

Joachim Flämig, Taxichef von VW Nutzfahrzeuge, lockt mit hohen Prämien.
Foto: Taxi Times

Die Umwelt- und Zukunftsprämie gilt für den Tausch eines alten Dieselmodells. Der Neuwagen muss bis spätestens 31.12.2017 bestellt und bis spätestens 30.06.2018 zugelassen werden.

Für Käufer eines Erdgasmodells Caddy TGI gibt’s eine Zukunftsprämie in Höhe von 5.000 Euro.

Wer trotz aller aktuellen Dieseldebatten und drohender Fahrverbote weiterhin auf ein Dieselmodell der Marke Euro 6 vertraut, bekommt bei Volkswagen auch auf neue Diesel eine als „Umweltprämie“ deklarierte Vergünstigung. Diese liegt beim Touran bei 6.000 Euro. Käufern eines Passat oder eines Sharan wird jeweils 8.000 Euro Umweltprämie gewährt. Über 4.000 Euro freuen dürfen sich Käufer eines Caddy Life. Für den Multivan gibt es sogar 10.000 Euro Prämie.

Wie viel man beim Kauf eines neuen Taxis wirklich sparen kann, geht aus dem aktuellen Angebot eines Münchner VW-Händlers hervor. Er bietet den Touran Trendline im Taxi-Paket mit Umweltprämie in Höhe von 6.000 Euro für 20.649 Euro an.

Bei den Pkw-Modellen werden die Prämien den Taxi- und Mietwagenunternehmern übrigens auch gewährt, wenn sie im Rahmen der Inhaberregelung ein vergünstigtes Modell ohne Taxiausstattung für den privaten Gebrauch erwerben möchten.

Hinweise der Redaktion:

Experten raten, beim Kauf eines Dieselmodells darauf zu achten, ob dieses Modell bereits den neuen E6 d Motor hat, der im Vergleich zum bisherigen Euro 6 sauberer sein soll.

Vor dem Kauf empfiehlt es sich außerdem, die jeweiligen Bedingungen genau unter die Lupe zu nehmen. Diese sehen beispielsweise vor, dass das Fahrzeug nachweislich verschrottet werden muss oder die Prämien nur gewährt werden, wenn es sich um ein Fahrzeug der Abgasstandards EURO 1 – EURO 4 (entspricht einer maximalen Erstzulassung bis zum 31.12.2011) handelt.

Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Bruttopreise. nu

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

 

Tags: DieselPrämieTaxi
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Nicola Urban

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