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Versäumnis-Urteil für Düsseldorfer Uber-Partner

von Jürgen Hartmann
17. September 2019
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Versäumnis-Urteil für Düsseldorfer Uber-Partner

Ein Düsseldorfer Taxiunternehmer und Taxi Times Abonnent zeigt eines der Beweisfotos eines Uber-Partners, der nicht zum Betriebssitz zurückgekehrt ist. Foto: Taxi TImes

Nach Köln nun auch Düsseldorf. Die dortigen Taxiunternehmer sammeln fleißig Beweise gegen rechtswidrig agierende Uber-Partner und klagen vor Gericht.15 Fälle sind derzeit anhängig. Letzte Woche kam es zur ersten Verurteilung.     

Egal, ob Köln oder Düsseldorf, die Fälle gleichen sich. Mietwagenunternehmer bzw. deren Fahrer verstoßen gegen die Rückkehrpflicht, werden dabei beobachtet und überführt und auf Basis des vorliegenden Beweismaterials vor Gericht angeklagt. Kommt es dann zur Verhandlung, haben die Unternehmer nicht einmal den Mut, sich persönlich vor dem Richter zu erklären. Einer Verurteilung entgeht man damit nicht, im Gegenteil: Wegen Nicht-Erscheinen spricht das Gericht ein so genanntes Versäumnis-Urteil und verurteilt den Angeklagten in Abwesenheit.

So auch im nun ergangenen Urteil gegen einen Düsseldorfer Mietwagenunternehmer. Er wurde gerichtlich dazu aufgefordert, sich an die Gesetze (Rückkehrpflicht) zu halten. Sollte er abermals überführt werden, werden Geldstrafen (ersatzweise Haft) bis zu 250.000 Euro ausgesprochen.

Das Nichterscheinen letzten Mittwoch sei kein Einzelfall gewesen. „So geht das immer. Die kommen einfach nie“, erklärt der Rechtsanwalt Carsten Mathias gegenüber der Zeitung „Express“. Mathias ist auf beiden Seiten des Rheins tätig – er vertritt sowohl die Kölner Taxizentrale Taxiruf als auch die Taxi Düsseldorf eG.

In Köln konnten bereits zahlreiche Verfügungen erwirkt werden, die dann auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden. Erst vor zwei Wochen war ein Kölner Mietwagenunternehmer verurteilt worden, der daraufhin die Familie des Kölner Taxivorstands bedrohte. (Hier geht’s zur Meldung auf Türkisch)

In Düsseldorf wie auch in Köln werden die Beweissammlungen professionell organisiert. Wer sich für die konkrete Vorgehensweise interessiert, kann sich gerne an den Kölner Taxiruf bzw. an die Taxizentrale Düsseldorf eG wenden. „Dort bekommen Sie Informationen aus erster Hand“, verspricht ein Mitglied der Düsseldorfer Genossenschaft. Wichtig sei einfach die Beweisführung und das konkrete Vorgehen gegen die ausführenden Mietwagen-Unternehmer.

Ein Düsseldorfer Taxiunternehmer und Taxi Times Abonnent zeigt eines der Beweisfotos eines Uber-Partners, der nicht zum Betriebssitz zurückgekehrt ist. Foto: Taxi TImes

Die Düsseldorfer verfügen über eine Liste mit Kfz-Kennzeichen von Mietwagenfahrzeugen. Das erleichtert die Identifizierung der Uber-Partner. „Seit die Aufsichtsbehörde der Firma Ennoo Safe-Driver die Konzessionen entzogen hat, (zur türkischen Meldung hier) sind es nur noch wenige Düsseldorfer Mietwagen“, berichtet ein Düsseldorfer Taxiunternehmer gegenüber Taxi Times. „Viele Kennzeichen sind aus Neuss, dort unternimmt die Aufsichtsbehörde leider gar nichts.

Und so erledigen eben die Düsseldorfer Kollegen den Job, den eigentlich eine Aufsichtsbehörde übernehmen müsste. Sie erhalten dafür eine kleine Aufwandsentschädigung ihrer Taxigenossenschaft. jh

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Tags: Carsten MathiasDüsseldorfGerichtsurteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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