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Taxi-Zuschlag für das Abholen von der Wohnung

von Jürgen Hartmann
18. Juli 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Taxi-Zuschlag für das Abholen von der Wohnung

Seit vergangenem Freitag hat der Landkreis Berchtesgadener Land einen neuen Taxitarif. Besonders bemerkenswert dabei: Für das Abholen oder Hinbringen hilfsbedürftiger Fahrgäste ist ein Zuschlag zu erheben.

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der zum 1. Oktober geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro werden in vielen Landkreisen, Städten und Gemeinden die Taxitarife angepasst – davon alleine im Juli über 40 der rund 650 Taxitarife in Deutschland. Wer wo und mit wie viel bislang reagiert hat, zeigt die große Übersicht „Taxitarife in Deutschland: der aktuelle Stand“, die Taxi Times auf seiner Website eingestellt hat. Über die Besonderheiten einzelner Tarifregelungen berichtet Taxi Times gesondert.

So zum Beispiel über die Anpassung im Landkreis Berchtesgadener Land in Oberbayern, dem letzten Landkreis vor der Grenze zu Österreich (Salzburg). Hier gilt seit 15. Juli 2022 ein Tarif, der im Vergleich zur bisherigen Festlegung beim Mindestfahrpreis um 60 Cent angehoben wurde und beim Kilometerpreis um 30 Cent. Wie nahezu überall in Deutschland ist auch hier der Kilometerpreis gestaffelt, wobei hier die Vergünstigung bereits ab dem 2. Kilometer einsetzt. Eine bisher gültige dritte Preisstufe ab dem 5. Kilometer entfällt dafür künftig.

Während vielerorts die Zuschläge im Sinne einer Preistransparenz zunehmend gestrichen werden, sind sie im Berchtesgadener Land sogar noch angewachsen. Hier zahlen die Fahrgäste für Gepäckstücke, Tiere, Käfige und telefonische Bestellung jeweils extra. Neu dazugekommen ist ein Zuschlag über fünf Euro für die Mitnahme von Fahrrädern. Dieser Zuschlag taucht derzeit in vielen deutschen Tarifverordnungen neu auf. Gerade in touristisch hochfrequentierten Gebieten wird dieser Zusatzservice eine steigende Nachfrage erfahren.

Ein weiterer Zuschlag lässt allerdings aufhorchen und könnte für andere Städte und Gemeinden Vorbildcharakter haben: Für das „Abholen oder Hinbringen hilfsbedürftiger Fahrgäste z. B. zur Wohnung, Krankenhausinfostelle oder ähnliche Einrichtungen“ sieht die Tarifordnung einen Zuschlag über zwei Euro vor. Das dürfte die künftige Verhandlungsposition gegenüber Krankenkassen stärken. jh

Hinweis der Redaktion: Die einzelnen Tarifkomponenten des Taxitarifs Berchtesgadener Land können Sie in unserer Tarifübersicht unter „Bayern“ nachlesen.

Beitrags-Symbolfoto: Axel Rühle

Tags: KrankenfahrtenTarifanpassungZuschläge
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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