Mittwoch, 10. Dezember 2025
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Anmelden
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Schweiz: Ubers „Partnerfirmen“ sind arbeitsrechtlich Personalverleiher

von Philipp Rohde
20. März 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
2

Das Schweizer Staatsekretariat für Wirtschaft Seco hat ein weiteres Schlupfloch für Ubers Geschäftsmodell gestopft. Bei den Taxi- und Mietwagenfirmen, die ihre Fahrer für Uber fahren lassen, handelt es sich um Personalverleiher, so der Schluss der Bundesbehörde.

Wie die Neue Zürcher Zeitung und der Schweizer Rundfunk berichten, wird es damit für Uber und seine „Partnerfirmen“ noch einmal erheblich schwerer und vor allem teurer.

Nachdem die Schweizerische Versicherungsanstalt SUVA bereits im letzten Jahr zu dem Schluss kam, dass Uber-Fahrer Angestellte seien, wechselte Uber seine Strategie. Um weiterhin die Sozialabgaben nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen eines Arbeitgebers zu entgehen, überließ man es sogenannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen, die dann für Uber Fahraufträge ausführen sollten. Uber bietet in der Schweiz nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“ an. Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne Limousine sind drei Firmen, die der SRF als Partner recherchiert hat.

Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen bei diesen Partnerfirmen kam es im Dezember in Genf zu einem Konflikt, bei dem 30 Fahrer in einen Streik traten. Manche von ihnen hatten nur 650 Schweizer Franken (ca. 550 Euro) monatlichen Lohn erhalten. Der Stundenlohn betrug weniger als 10 Franken (ca. 8,50 Euro).

Die Schweizer Bundesbehörde beurteilt Partnerfirmen nach der herrschenden Rechtslage jetzt als Personalverleiher. Sie müssten ihren Angestellten einen Stundenlohn von mindestens 18,60 Franken zahlen und 50.000 Franken Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Modell dürfte dann aber der kalifornischen Firma aber genauso teuer kommen, als wenn sie die Fahrer als Arbeitnehmer direkt einstellt, zitiert der SRF den Arbeitsrechtler Professor Kurt Pärli.

Damit Uber als Arbeitgeber ein Weisungsrecht auf die entliehen Arbeitskräfte ausüben kann, müsse eine Verleihbewilligung vorliegen. Die Seco hat die Firmen jetzt aufgefordert, die Erfüllung der Vorgaben nachzuweisen.

Die Gewerkschaft Unia zeigte sich erfreut über die Haltung der Seco. Bund und Kantone müssten nun dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern das Handwerk legen.“ Uber sei als Arbeitgeber zu betrachten – „mit allen damit verbundenen Pflichten,“ wird eine Erklärung in der NZZ zitiert. Der SRF zitiert den Gewerkschaftssprecher Roman Künzler so: „Bund und Kantone müssen diesen größten ‚Lohnbeschiss‘, der derzeit in der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.“

Die Seco hob daraufhin noch ein mal hervor, dass ihre Einschätzung nur die Verleihfirmen beträfe, nicht aber „normale“ Uber-Fahrer. Die Behörde schreibt in ihrer Beurteilung, dass der amerikanische Vermittler den Fahrern weitgehende Vorgaben machen würde. Laut Pärli spricht das wiederum dafür, dass sie wie Angestellte von Uber zu behandeln seien, wie es eben auch die SUVA sieht.

Der Streit um den Status von Uber-Fahrern geht also weiter. In dem laufenden Gerichtsverfahren, das von Uber gegen die SUVA-Entscheidung angestrengt wurde, lenkte das Unternehmen nämlich nicht ein. prh

Grafik: Taxi Times

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden

Tags: ArbeitsrechtMietwagenSchweizSecoSuvaTaxiUber
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Philipp Rohde

Ähnliche Artikel

Proteste von Uber- und Taxifahrern in fünf europäischen Metropolen
Mietwagen

Proteste von Uber- und Taxifahrern in fünf europäischen Metropolen

1. Juni 2023
Heute Demos gegen Rechtsverstöße durch Uber & Co. in fünf Städten
Arbeitsrecht

Heute Demos gegen Rechtsverstöße durch Uber & Co. in fünf Städten

30. Mai 2023

Kommentare 2

  1. Radosavljevic Zoran says:
    8 Jahren her

    Grüezi
    Wieso schreibt niemand ob die Uberfahrer Steuer zahlen wie die alle Menschen in der Schweiz die einen Arbeit ausüben am ende des Jahres nach netto Einkommen Steuer zahlen müssen. Auch dazu kommt AHV als obligatorische Pflicht für jeden der ein Arbeit in der Schweiz tätig.

    Bitte um Information
    Gruss

    Antworten
  2. Müller Pembe says:
    8 Jahren her

    Ich finde das :
    Die BUND muss die Spiel von Über STOP.
    Über respektier keine Gesetze und spielt mit Bund Katz und Maus

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Warten auf Genehmigung: Notfall-Kassenärzte fahren Taxi statt KV-Mietwagen

Hamburg

Hamburg befasst sich mit den Herausforderungen der E-Mobilität

München

Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neu!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

  • Anmelden

Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Bitte gib deine E-Mail Adresse an, um dein Passwort zurückzusetzen

Zur Anmeldung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.