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Start Beförderungsrecht

Noch keine Festpreise in Frankfurt am Main und Berlin

von Axel Rühle
20. Dezember 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Taxitarife in Deutschland: der aktuelle Stand

In Hamburg, München und Dresden gibt es zum Teil seit Jahren Festpreise im Taxitarif. In anderen Städten will das noch nicht funktionieren. Verschiedene Behörden sperren sich aus unterschiedlichen Gründen.

Nach langen Debatten und Abstimmungen ist im November die Tariferhöhung für Frankfurt am Main beschlossen worden: Die Umstellung tritt am 10. Januar in Kraft. Der Grundpreis steigt von 3,50 auf 4,00 Euro, der Kilometerpreis von 2,00 Euro (bzw. ab dem 15. Kilometer 1,75 Euro) auf 2,40 Euro. Die Degression entfällt. Die Wartezeit kostet künftig 63,33 Cent pro Minute, vorher 55 Cent. Der Großraumzuschlag bei Beförderung von fünf Personen bleibt bei 7,00 Euro, jede weitere Person zahlt auch künftig einen weiteren Euro drauf.

Die bisher fehlende Verpflichtung zur Annahme von Kredit- und Debitkarten wird eingeführt.

Die Einführung von Festpreisen wie vom Gewerbe gewünscht und vom Bundesrecht ermöglicht, ist aufgeschoben worden. Dafür seien rechtliche Prüfungen nötig, sagte die zuständige Ordnungs- und Sicherheitsdezernentin Annette Rinn von der FDP in einer Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung. Johannes Hauenschild von der sozialliberalen Partei „Volt“ betonte, dass die Taxiunternehmen sich eine Festpreisregelung wünschten, um einen faireren Wettbewerb mit Uber & Co. zu ermöglichen. „Wir arbeiten daran“, so die Antwort der Dezernentin.

Auch in Berlin, wo heute die seit einem Jahr überfällige Tariferhöhung in Kraft getreten ist, sind die Behörden noch weit von Festpreisen entfernt, obwohl die Verbände der Genehmigungsbehörden eine ausführliche Vorlage mit mehreren Optionen vorgelegt hatten.

Dass Festpreise möglich und praktikabel sind, zeigen die Behörden in Hamburg, München und Dresden. In München haben sich die beiden Landkreise Erding und Freising, in denen der Flughafen liegt, mit dem Landkreis München und der kreisfreien Stadt München auf ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet und einen gemeinsamen Tarif geeinigt, der bereits seit einigen Jahren Festpreise zwischen Flughafen, Messegelände und Hauptbahnhof beinhaltet. Eine ähnliche Festpreisregelung gibt es im Tarif der sächsischen Landeshauptstadt Dresden, wo Pauschalpreise zwischen Flughafen, Messegelände und zwei Bahnhöfen festgelegt sind, allerdings nicht immer in beide Richtungen. In Hamburg gibt es ortsunabhängige, optionale Festpreise für Fahrten bis 12 Kilometer und bis 22 Kilometer. ar

Beitragsfoto: Axel Rühle

Siehe auch: Taxitarife in Deutschland – der aktuelle Stand

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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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