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Mildes Urteil nach Taxiraub

von Jürgen Hartmann
12. September 2018
Lesedauer ca. 1 Minute.
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New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

Eigentlich sieht das Strafrecht für „räuberischen Angriff auf Kraftfahrer“ eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren vor. Weil sich ein Taxi-Räuber aber zu dilettantisch angestellt hat, sind es „nur“ drei Jahre.

Der Mann, der letzte Woche vom Landgericht Wuppertal verurteilt wurde, hatte laut Bericht des Solinger Tagblatts einem Taxifahrer das Taxi geklaut. Er zwang sein Opfer mit vorgehaltenem Messer zum Aussteigen, händigte diesem aber Geld und Mobiltelefon bereitwillig aus, so dass dieser sofort die Polizei rufen konnte, die den 26-jährigen Täter wenig später widerstandslos an der Autobahn stoppen und festnehmen konnte.

Dieses Verhalten löste beim Richter wohl Verwunderung aus: „Die Tat zeigt ein gesteigertes Maß an Dilettantismus. Das konnte doch so nicht gut gehen“, zitiert ihn das Solinger Tagblatt. Deshalb und weil sich der Angeklagte aus Chemnitz ohne die geringsten Schwierigkeiten festnehmen ließ, blieb das Urteil mild.

Der Täter hatte im Prozess die Beweggründe seines Taxi-Diebstahls erklärt: Er habe wochenlang auf eigene Faust Betrüger gejagt, die ihn um mehr als 30 000 Euro geprellt hätten. Das Taxi habe er gebraucht, um einem verdächtigen Auto nachzufahren.  jh

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

 

Tags: TaxiraubUrteilWuppertal
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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