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‚Kurzer‘ Prozess wegen Steuerhinterziehung

von Simon Günnewig
30. Oktober 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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‚Kurzer‘ Prozess wegen Steuerhinterziehung

Das Verfahren gegen zwei Moerser Taxiunternehmer begann mit einer Unterbrechung der Verhandlung, aber dann ging alles ganz schnell.

Wie die WZ berichtetet, kam es vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve zu einem erstaunlich kurzen Prozess. Angeklagt waren zwei ehemalige Taxiunternehmer aus Moers. Der Vorwurf: 18 Fälle von Steuerhinterziehung und 72 Fälle, in denen das Arbeitsentgelt verkürzt worden war. Den beiden Angeklagten, Vater und Sohn, wurde eine Schadenssumme von insgesamt 1,4 Millionen Euro vorgeworfen.

Der untypische Verlauf der Verhandlung begann mit der Mitteilung, dass die verhandelnde Richterin erkrankt sei. Im Einvernehmen mit den Verteidigern wurde daraufhin die Verhandlung unter Richter Henckel weitergeführt.

In der Regel, so schreibt die WZ, erfolgen bei solchen Verhandlungen endlose Excel Tabellen, die aufzeigen, wohin das Geld geflossen ist. Bei dieser Verhandlung war das allerdings anders, denn den Angeklagten wurde stattdessen sofort zu Beginn des Verhandlungstages ein sogenannter Verständigungsvorschlag unterbreitet. Wie die WZ weiß, ist so etwas nie zuvor am Landgericht Kleve vorgekommen.

Beide Angeklagte, die im Übrigen den ‚Deal‘ akzeptierten, müssen nun, im Gegenzug für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, die errechnete Schuld abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 10 Prozent anerkennen. Von dieser Schuld müssen mindestens 145.000 Euro vorab beglichen werden. Da beide Angeklagte der Auflage bereits nachgekommen waren, kam der schwerbehinderte Vater mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, und er Sohn mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten davon.

Wie die ausstehende Schuld getilgt werden soll, ist noch unklar, denn der Vater lebt mittlerweile als Schwerbehinderter in Privatinsolvenz und der Sohn arbeitet als Angestellter seiner Frau in deren Taxiunternehmen mit 27 Taxis und 30 Mietwagen. Bis die restliche Schadenssumme getilgt ist, wird wohl noch einige Zeit vergehen, denn Zahlungsforderungen verfallen auch bei einer Privatinsolvenz nicht. sg

Foto: pixabay

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: Landgericht KleveSteuerhinterziehungUrteil
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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