Dienstag, 9. Dezember 2025
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Anmelden
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

INSIKA-Verfahren: Verwaltung im Oberbergischen Kreis rudert zurück

von Jürgen Hartmann
21. Dezember 2016
Lesedauer ca. 1 Minute.
1

Das für Genehmigungsfragen im oberbergischen Kreis (OBK) zuständige Straßenverkehrsamt mit Sitz in Gummersbach hat sein Schreiben vom 30.11.2016, in dem alle Taxiunternehmer im OBK zur Nutzung des INSIKA-Verfahren aufgefordert wurden, zurückgenommen. 

Man müsse das Schreiben in einem wesentlichen Teil berichtigen und klarstellen, heißt es in einer Mitteilung an Taxiunternehmer. Richtig sei, „dass es laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2016 von den Finanzbehörden nicht bemängelt wird, dass ein im Schreiben vom 26.11.2016 genannter Taxameter oder Wegstreckenzähler, sofern dieser bauartbedingt den in diesem Schreiben niedergelegten gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, von den Finanzbehörden nicht beanstandet wird.

Ab dem 1.1.2017 besteht aber […] die Pflicht, Taxameter und Wegstreckenzähler einzusetzen, welche Einzelaufzeichnungen über die durchgeführten Fahrten für die Finanzverwaltung erzeugen können.

Eine digitale Signierung jeder erzeugten Einzelaufzeichnung, welche zur Zeit nur durch das INSIKA-Verfahren erzeugt werden könnte, wird vom Gesetzgeber aber noch nicht verlangt.“

Das Schreiben vom 30.11.2016 an alle Taxiunternehmer im OBK (Taxi Times berichtete) sei daher „als gegenstandslos zu betrachten“, heißt es abschließend. jh

Tags: FiskaltaxameterGenehmigungsbehördeINSIKA-Verfahren
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Vorne sitzen im Taxi – ja oder nein?
Politik

Corona-Aufkleber müssen von den Taxis entfernt werden

8. Mai 2023
Tarif- und Qualitätsoffensive für Wiens Taxis: Fiskaltaxameter, Fahrerkarten, QR-Codes
Taxitarif

Tarif- und Qualitätsoffensive für Wiens Taxis: Fiskaltaxameter, Fahrerkarten, QR-Codes

5. Mai 2023

Kommentare 1

  1. Martin Wohlleber, Taxi Dresmann GmbH says:
    9 Jahren her

    Leider nur zum Teil erfreulich ist die nachträgliche Einsicht dieser Straßenverkehrsbehörde.
    Hatte Sie doch praeter legem Dinge von den Taxibetrieben gefordert, die so nicht verordnet sind.
    Verläßliches Verwaltungshandeln sieht anders aus.
    Schade ist nur, daß der unklare Kurs, den die Verwaltung bezüglich „Fiskal“-Taxameter fährt, nur den schwarzen Schafen im Taxigewerbe nützt.
    Es wäre zu wünschen, daß die Politik und die Verwaltung es zeitnah schaffen, eine praxisgerechte Definition des Fahrpreisanzeigers als Kasse aufzustellen.
    Hierzu gehören allerdings einige Komponenten, die es bisher in Fahrpreisanzeigern nicht gibt:
    Zum Beispiel die Möglichkeiten, im FPA rechtssicher und dokumentiert:
    – Festpreisfahrten einzugeben
    – Stornos vorzunehmen
    – Rabatte und Boni zu tippen
    Nur dann ist der Kassen-Saldo laut Taxameter auch der Barbestand, wie bei einer echten Kasse.
    Ohne diese Möglichkeiten bleibt er, wie er auch korrekt heißt: ein gewöhnlicher Fahrpreisanzeiger
    –

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Warten auf Genehmigung: Notfall-Kassenärzte fahren Taxi statt KV-Mietwagen

Hamburg

Hamburg befasst sich mit den Herausforderungen der E-Mobilität

München

Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neu!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

  • Anmelden

Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Bitte gib deine E-Mail Adresse an, um dein Passwort zurückzusetzen

Zur Anmeldung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.