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Europäisches Gericht bremst Barcelonas strenge Mietwagenregeln aus

von Jürgen Hartmann
9. Juni 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
6
Uber-Rückkehr nach Barcelona führt postwendend zu Taxiprotesten

Die von der katalanischen Regierung erlassenen Beschränkungen für Mietwagen sind nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte Auswirkungen auf ganz Europa haben.

Das oberste Gericht Europas entschied damit über die Klagen mehrerer Fahrdienstleister, unter anderem auch des Plattformvermittlers Uber. Sie hatten die strengen Regelungen beanstandet, mit denen in Barcelona der Mietwagenverkehr (Private Hire Vehicles, PHV) eingeschränkt wurde. So wurde dort beispielsweise die Zahl der PHV auf ein Dreißigstel der Lizenzen begrenzt, die für Taxis ausgegeben sind. Alle PHV-Dienste mussten zudem eine zusätzliche Lizenz für Barcelona erwerben.

Der EuGH bewertete eine solche Regelung als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und widersprach zudem der Argumentation der Stadt, wonach sie durch die Regelung ihre Ziele zum Umweltschutz und zur Verkehrsverringerung leichter erreiche. Eine solche gesetzliche Vorschrift, so der EuGH, stehe in keinem Verhältnis zu den Zielen der Stadt.

Aus Sicht der Richter könne die Stadt weniger strenge Maßnahmen ergreifen, um ihre Ziele durchzusetzen, indem man beispielsweise niedrigere Grenzwerte für den CO₂-Ausstoß festlege.

Eine deutliche Abfuhr erteilte das Gericht auch den Hoffnungen des Taxigewerbes, dass solche strengen Regelungen zum Schutz des Taxigewerbes definiert werden können. Der EuGH stellte dazu fest, dass „das Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Taxidienste zu gewährleisten, (…) keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann.“

Aufgrund dieser Einschätzung könnte das Urteil Auswirkungen auf andere Europäische Länder haben. In Deutschland beispielsweise, wo man aktuell intensiv darüber nachdenkt, Mindestpreise für Mietwagen einzuführen, wird genau diese Argumentation von Uber-Seite ins Feld geführt.

Allerdings, so betont es ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Kleiner, ist die deutsche Taxi-Gesetzgebung klar darauf ausgelegt, das Taxi als „wichtiges Gemeinschaftsgut“ zu definieren. jh

Das Beitragsfoto zeigt Taxis in Barcelona, die nun wieder mit deutlich mwehr Konkurrenz durch Plattformvermittler wie Uber rechnen müssen. Foto: Wim Faber

Tags: BarcelonaEuGHEuropäischer GerichtshofNiederlassungsfreiheitUrteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 6

  1. Martin Laube says:
    2 Jahren her

    Ihr hättet es besser wissen können, was mit dieser sog. „EU“ los ist! Ich hatte es Euch längst gesagt. Sie ist die Dampframme der Konzerne, die Euch den Teppich eures Hoffens in so etwas wie einen Rechtsstaat unter den Füßen wegreißt. Aber was soll ich noch sagen? Ihr macht alles falsch und denkt, daß nur wir untergehen und ihr wohl nicht. Es kommt garantiert anders! only my two cent, subsequently….

    Antworten
  2. Johann Gruber says:
    2 Jahren her

    Man kann, da immer geteilter Meinung sein. Dieses Urteil der EU bestärkt mich in meinen Klagen als Mietwagen-Unternehmer in München, wo freie Marktwirtschaft mit Füßen getreten wird. Warum sollte man die mäßig funktionierenden „Öffis“ schützen, und zeitgemäßere, ergänzende Mobilitätskonzepte durch Auflagen und Verordnungen verhindern (wie z.B. Mitbenutzung von TAXI- und Linienspuren auch für uns, Wegstreckenzähler für Multi-App-Sourcer und Pauschalfahrten-gerade wo man diese eigentlich nicht braucht, 75% der Genehmigungsgebühren bei Rücknahme eines Genehmigungsverfahrens wg.Erfolglosigkeit von Behörden, Genehmigung von Pooling-Fahrten etc.) Schließlich tragen wir auch größtenteils mit dazu bei, das individuelle Mobilität auch in einer Großstadt funktioniert!

    Antworten
    • Redaktion says:
      2 Jahren her

      Danke für Ihren Leserkommentar. Die Öffis müssen deswegen geschützt werden, weil sie Teil der mobilen Daseinsvorsorge sind. Sie dürfen nicht fahren, sondern sie müssen, auch dann, wenn die Nachfrage nicht so hoch ist (und man dann wirtschaftlch unrentabel fährt). Taxi ist dort Teil des ÖPNV, wo es den Linienverkehr eränzt, und ist darüber hinaus ebenfalls zur mobilen Daseinsvorsorge verantwortlich, weil es für Taxis die Betriebs-, Tarif- und Beförderungspflicht gibt. Um diese Pflichten auszugleichen, hat man auch Rechte eingeräumt, die nur für Taxis gelten und die Mietwagen natürlich einschränken. Alternative wäre, die Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen aufzugeben (siehe Österreich). Solange aber der Schutz der Gesellschaft im Vordergrund steht (mobile Daseinsvorsorge!), wird es auch bei einer Gleichschaltung Regelungen hinsichtlich Tarif-, Betriebs- und Beförderungspflicht geben.

      Antworten
  3. Noeper says:
    2 Jahren her

    Danke für Ihren interessanten Bericht! Wir leben in einer dynamischen Zeit.

    Antworten
  4. kehrentaxi says:
    2 Jahren her

    @ Johann Gruber : Taxiähnlicher Mietwagenverkehr trägt nirgendwo auf der Erde dazu bei, die Mobilität insgesamt zu verbessern. Falls doch, nennen sie bitte auch nur eine Stadt. Gegenteil. Die Preise ändern sich ins Ungewisse, mit dem Trend noch unten. Aber, besser wird sie schon dadurch nicht, weil sich im Ballungsgebieten die Beförderungsfahrzeuge plötzlich weit mehr als verdoppelt haben. Dieser taxiähnliche Verkehr besetzt unrechtmäßig den knappen Parkraum und verstopft zusätzlich die Straßen. Wenn sie nun Taxispuren (Sonderspuren) nutzen möchten, dann betreiben sie halt ein Taxi.

    Antworten
  5. A.Müller says:
    2 Jahren her

    Johann Gruber: Sie wissen schon, dass Mietwagen legal keine Gewinne erwirtschaften können. Allein die Tatsache, dass 25 % an Uber und Co. gehen und dann noch mal 19 % Umsatzsteuer. Wie wollen Sie da den Mindestlohn bezahlen? Rücklagen bilden, Urlaubsgeld mit eingerechnet usw. Es würde mich freuen, wenn Sie mir das mal erklären könnten, wie das gehen sollte anhand einer Kalkulation.Warum ihr in Hamburg keine Lizenzen bekommen habt, weil ihr es einfach nicht nachweisen könnt. Hier geht es um prekäre Beschäftigung. Die Fahrer werden mit Fahrten gelockt und ihnen glauben gemacht sie könnten damit Geld verdienen, bis sie merken, dass sie ausgenutzt werden und dann aufhören,das ist einer der Gründe warum ihr ständig Nachschub am neuen Fahrern braucht .

    Antworten

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