Dienstag, 9. Dezember 2025
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Anmelden
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Europäischer Gerichtshof: Uber sollte als Verkehrsdienstleister eingeordnet werden

von Jürgen Hartmann
11. Mai 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
0

Der Weg nach oben geht für Uber nur über die Gesetzgebung der nationalen Länder. Und bei Chancengleichheit ist die Vermittlungs-App des US-Unternehmens eben nur ein Anbieter unter vielen.

Ist Uber als Auftragsvermittler ein Technologie-Unternehmen oder zählt es zum Verkehrssektor? Zu dieser Frage hat heute der Generalanwalt eine mit Spannung erwartete Einschätzung gegeben.

Das Taxigewerbe dürfte zunächst einmal aufatmen. Laut Generalanwalt Maciej Szpunar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei der Auftragsvermittler „Uber“ dem Verkehrssektor und nicht dem Technologiebereich zuzuordnen.

Der Weg nach oben geht für Uber nur über die Gesetzgebung der nationalen Länder. Und bei Chancengleichheit ist die Vermittlungs-App des US-Unternehmens eben nur ein Anbieter unter vielen.

Das bedeutet, dass Uber den Regeln und Gesetzen der einzelnen Staaten folgen muss. Das Verbot des Unternehmens in Spanien beispielsweise, gegen das Uber im vorliegenden Fall vor den Europäischen Gerichtshof gezogen ist, kann somit wirksam bleiben.

Würde Uber dagegen als Technologie-Dienstleister eingestuft werden, würden viele nationale Taxi-Regeln nicht für Uber gelten.

Die heute vom Generalanwalt bekannt gegebene Einschätzung ist kein Urteilsspruch. Dieser wird erst für Ende 2017 erwartet. Bei Verfahren vor dem EuGH ist es üblich, dass ein so genannter Generalanwalt eine Einschätzung abgibt. Diese ist zwar nicht bindend, wird aber in den meisten Fällen von den Richtern des EuGH befolgt. Jh

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Europäischer GerichtshofUberUrteil
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Uber-Rückkehr nach Barcelona führt postwendend zu Taxiprotesten
Urteile

Europäisches Gericht bremst Barcelonas strenge Mietwagenregeln aus

9. Juni 2023
Proteste von Uber- und Taxifahrern in fünf europäischen Metropolen
Mietwagen

Proteste von Uber- und Taxifahrern in fünf europäischen Metropolen

1. Juni 2023

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Warten auf Genehmigung: Notfall-Kassenärzte fahren Taxi statt KV-Mietwagen

Hamburg

Hamburg befasst sich mit den Herausforderungen der E-Mobilität

München

Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neu!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

  • Anmelden

Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Bitte gib deine E-Mail Adresse an, um dein Passwort zurückzusetzen

Zur Anmeldung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.