Mittwoch, 10. Dezember 2025
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Anmelden
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Deutsche Aufsichtsbehörden stehen Uber sehr kritisch gegenüber

von taxi times
14. August 2014
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Deutsche Aufsichtsbehörden stehen Uber sehr kritisch gegenüber

Hamburg hatte den Anfang gemacht, Berlin folgte diese Woche: Die Aufsichtsbehörden der beiden Städte haben die Uber-App verboten. Laut einer Umfrage der Taxi Times bewerten etliche Genehmigungsstellen die Sachlage ähnlich. Uber agiert illegal.
Bereits vor der Entscheidung in Berlin, die Uber App zu verbieten, hatte Taxi Times die Genehmigungsbehörden in Deutschland angeschrieben und um eine rechtliche Einschätzung zur Uber-Thematik gebeten. Dabei stuften ein Viertel aller an der Umfrage teilnehmenden Ämter den US-Chauffeurdienst Uber als rechtswidrig ein. 60 Prozent gaben an, sich mit dem Thema bisher nicht befasst zu haben, da der Chauffeurdienst Uber in der jeweiligen Region noch nicht tätig geworden sei. Der Rest wollte gegenüber Taxi Times zu dieser Thematik keine Stellungnahme abgeben. Ein Landratsamt antwortete, man würde das Unternehmen nicht kennen.
Personenbeförderungen fallen in Deutschland unter das bundeweit einheitliche Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Kontrolle und Aufsicht liegt allerdings bei den sechzehn Bundesländern, die das wiederum an die örtlichen Ämter weiterdelegiert haben. Viele der lokalen Behörden fühlen sich bei der Bewertung alleingelassen. Ein Mitarbeiter der Stadt Kassel meint dazu: „Jede Behörde ist für sich eigenverantwortlich. Empfehlenswert, wenn nicht gar erforderlich wäre, dass die Aufsichtsbehörde(n) über alle nachgeordneten Behörden (in Hessen die Regierungspräsidien) oder das zuständige Ministerium eine entsprechende Handlungsanordnung per Verfügung bzw. Erlass herausgeben.“
Einen solchen Erlass gibt es bisher nicht, allerdings hat der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr bereits eine Beurteilung vorgenommen: „Der BLFA Straßenpersonenverkehr beurteilt die derzeit auf den Markt drängenden Angebote, bei denen entgeltliche Personenbeförderungen mit Privatfahrzeugen und –fahrern per Handy-Application („App“) vermittelt bzw. angeboten werden, sehr kritisch. Denn obwohl nach den vorliegenden Informationen von einer nach dem PBefG genehmigungspflichtigen Personenbeförderung auszugehen ist, richtet sich das Angebot seitens der vermittelnden Unternehmen offenkundig an Privatfahrer, die nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigungen sind. Für Fahrer bestehen in diesen Fällen erhebliche ordnungswidrigkeits- und haftungsrechtliche Risiken, für Fahrgäste Sicherheitsrisiken.
Durch rechtswidrige Personenbeförderungen kann zudem die Ordnung des Verkehrsmarktes gestört werden.
Der BLFA empfiehlt den zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem PBefG daher, Hinweisen auf Verstöße gegen personenbeförderungsrechtliche
Vorschriften konsequent nachzugehen und festgestellte Verstöße zu ahnden.“ jh
Foto: Thomas Max Müller  / pixelio.de

Tags: AufsichtGenehmigung
TeilenTweetSendenSendenTeilen

taxi times

Ähnliche Artikel

Konzessionsverlust wegen unglaubwürdiger Arbeits- und Pausenzeiten
Politik

Antrag auf Taxikonzession: Dillenburg geht auf Nummer sicher

23. Januar 2023
Moia erhält Genehmigung als Linienbedarfsverkehr
Wettbewerb

Moia erhält Genehmigung als Linienbedarfsverkehr

4. Oktober 2022

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Warten auf Genehmigung: Notfall-Kassenärzte fahren Taxi statt KV-Mietwagen

Hamburg

Hamburg befasst sich mit den Herausforderungen der E-Mobilität

München

Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neu!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

  • Anmelden

Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Bitte gib deine E-Mail Adresse an, um dein Passwort zurückzusetzen

Zur Anmeldung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.