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Bonner Zentrale muss MyTaxi-App zulassen

von Philipp Rohde
15. Juni 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
0
BZP warnt vor MyTaxi

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied, dass die Taxigenossenschaft Taxi Bonn e.G. das Doppelfunk-Verbot aus ihrer Satzung entfernen muss, heißt es in einer Presseerklärung der Kanzlei Beiten Burkhardt.

Mytaxi klagte gegen die Satzungsbestimmung, welche Taxiunternehmer von einer Benutzung der App und anderen Fahrtenvermittlern abhalten konnte. Die wettbewerbsbeschränkende Klausel darf nun künftig nicht mehr angewendet werden.

MyTaxi, seit September 2014 Teil der Daimler-Gruppe, wurde im Jahr 2009 gegründet. Nach Unternehmensangaben wurde die App mehr als 10 Millionen Mal heruntergeladen und hat über 100.000 angeschlossene Taxifahrer in 50 Städten, die sich auf neun europäische Länder verteilen. prh

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Tags: AppDoppelvermittlungGerichtsurteilmytaxiOberlandesgericht
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Philipp Rohde

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