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Baden-Württemberg wehrt sich gegen Fahrverbot

von Nicola Urban
4. Oktober 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Durch die Sprungrevision wird ein Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge in Stuttgart ab Januar 2018 erst einmal verhindert. Foto: DUH

Das Land Baden-Württemberg hat auf seiner Internetseite angekündigt, sich mit einer Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan Stuttgart zu wehren.

Durch die Sprungrevision wird ein Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge in Stuttgart ab Januar 2018 erst einmal verhindert.
Foto: DUH

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein Stellvertreter Innenminister Thomas Strobl sind sich über das weitere Vorgehen in Sachen Fahrverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart einig. Das Land wird sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Form einer Sprungrevision wehren. Dazu wurde das Verkehrsministerium beauftragt, beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision einzulegen. Dadurch erhält das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart, das auch Fahrverbote beinhaltet, schlichtweg keine Rechtskraft.

Kretschmann (Die Grünen) erläutert die Hintergründe auf der Homepage: „Wir stehen hier vor einer Situation, die schwierige Rechtsfragen und auch Rechtsunsicherheiten aufwirft: Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart müsste die Bundesregierung uns als Land das Instrument der Blauen Plakette baldmöglichst an die Hand geben, um die Schadstoffgrenzwerte in Stuttgart so schnell wie möglich einhalten zu können. Da die Bundesregierung dies bisher nicht ermöglicht habe, bliebe dem Land nur, selbst eine ,Blaue Umweltzone in eigener Verantwortung‘ einzurichten, so das Urteil. Doch ob das rechtlich überhaupt möglich ist, darüber besteht in der Rechtsprechung große Ungewissheit. Wir halten das auch selbst für juristisch fragwürdig.“

Auch der Stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) ist mit dem jetzigen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht d‘accord: „Wir wollen saubere Luft und keine Fahrverbote. Wir haben das Thema in der Landesregierung mutig angepackt und überhaupt erst Bewegung in die ganze Diskussion gebracht. Deshalb haben wir jetzt auch ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingelegt. Das von Minister Winfried Hermann vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität geht jetzt in die Fraktionsabstimmung und fachpolitische Beratung der Koalitionsfraktionen.“

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gab in einer Presseerklärung bekannt, die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Sprungrevision zu begrüßen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH verleiht dem Ganzen jedoch Nachdruck: „So sehr wir für die vom Dieselabgasgift Stickstoffdioxid geschädigten Stuttgarter Bürger auf ein Anerkenntnis des Urteils und damit Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018 gehofft haben, können wir auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben. Es kann aber nicht sein, dass den von Dieselabgasgiften betroffenen zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger Diesel-Winter zugemutet wird. Wir fordern Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Oberbürgermeister Fritz Kuhn gleichzeitig dazu auf, als Ausgleich für den Verzicht auf die Anerkenntnis des Urteils bereits zu Beginn des Winterhalbjahres mit Sofortmaßnahmen die NO2-Belastung zu reduzieren. Dazu gehört neben einer Adhoc-Nachrüstung aller ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge auf Euro 6 ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der ordnungsgemäßen Abgasreinigung bei unter + 10 Grad Celsius.“

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen vergleichbaren Rechtsstreit für den 22. Februar 2018 terminiert hat, wird mit einer zeitnahen Klärung der Rechtsfrage gerechnet. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich und damit bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegen. nu

Foto: DUH

 

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: DieselDUHFahrverbotGerichtRevisionUrteil
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