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mytaxi-Gutscheinaktion in Köln gestoppt

von ttchef
12. August 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Neue Provision: Uber 30%, MyTaxi 7% \ Taxi Times Update 2015-05-21

Ein schöner Rabatt auf das Neufahrzeug spielt bei der Ein-Prozent-Regelung keine Rolle. Foto: Taxi Times

Die Kölner Taxizentrale Taxiruf Köln eG hat sich abermals erfolgreich gegen seinen Wettbewerber mytaxi gewehrt. Einer einstweiligen Verfügung gegen eine Gutscheinaktion des App-Vermittlers wurde nun stattgegeben.

Wie eine Gerichtsprecherin des Landgerichts Köln gegenüber der „Kölnischen Rundschau“ erklärte, dürfe mytaxi in Köln auch in Zukunft keine Fahrten verschenken oder so billig anbieten, dass kein wirtschaftlicher Fahrpreis mehr erzielt wird. Das Gericht sieht in der Erstattung von bis zu 15 Euro für eine Fahrt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, weil bei einem solch hohen Preisnachlass eben kein wirtschaftlicher Fahrpreis mehr erhoben werde, erklärte Müller.

In der eigentlichen Sache kommt die Verfügung zu spät, denn die hier angeprangerte Gutscheinaktion (15 Euro) dauerte nur 14 Tage und ist seit 23. Juli bereits beendet. Trotzdem könnte sie für künftige Gutscheinaktion Signalwirkung haben, auch wenn der aktuelle Fall nur für Köln und keine der anderen 22 Städte gilt.

mytaxi hatte – anders als noch bei früheren Rabattaktionen – den Gutschein für allgemeingültig erklärt. Er konnte somit von den Fahrgästen auch dann bei mytaxi eingereicht werden, wenn die Fahrten in Taxis anderer Zentralen bzw. unabhängiger Taxiunternehmer  durchgeführt wurden.

Allerdings war dafür ein sehr kompliziertes Verfahren notwendig. Man musste sich vorher bei mytaxi angemeldet haben, für das bargeldlose Payment registriert sein und anschließend über eine bestimmte Seite ein Formular zur Kostenerstattung ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit der Originalquittung und dem Beleg einer bargeldlosen Bezahlung per Post an das Hamburger Unternehmen schicken. Die Redaktion der Taxi Times hatte dieses Verfahren anhand einer Taxifahrt in Berlin getestet, den Betrag über 15 Euro circa drei Wochen nach Einreichung der Quittung erstattet bekommen.

Aktuell hat mytaxi wieder eine Gutscheinaktion laufen: Unter dem Motto „Urlaub“ erstattet man von 4.8. bis 21.8.2017 den Taxifahrgästen 10 Euro für eine Taxifahrt – auch hier wieder gültig unabhängig von der Wahl des Taxis. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: einstweilige VerfügungmytaxiRabattaktion
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ttchef

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