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Neue Eichverordnung für Taxameter im Fokus der Öffentlichkeit

von Nicola Urban
25. Januar 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
3

Das Dilemma mit der neuen Eichverordnung ist unter dem Deckmantel der Elektromobilität in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nicht nur nahezu alle Mobilitäts- und Umweltschutz-Medien haben darüber berichtet, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten.

So nutzen beispielsweise die ARD in Ihrem gestrigen Mittagsmagazin und der Bayerische Rundfunk die Sendezeit, um den Missstand anzuprangern. Aufgrund einer neuen Eichverordnung für Taxameter können bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Das behindert aber auch die Zulassung von Elektrotaxis, obwohl viele Unternehmer und Fahrer durchaus bereit wären, auf die Strom-Energie umzusteigen. Der Bundesverband Elektromobilität hatte dies in einer Pressemeldung vergangene Woche angeprangert, was von vielen Medien aufgegriffen und dadurch in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.

Zu dieser Öffentlichkeitswirksamkeit hat vermutlich auch die zeitnahe Äußerung des BZP beigetragen. BZP-Präsident Michael Müller warnte davor, dass die E-Mobilität beim Taxi nicht durch die Bürokratie ersetzt werden dürfe. Bei Taxiunternehmer Peter Köhl, der in der BEM-Pressemeldung als unmittelbar Betroffener zitiert wurde, („Meine zwei bestellten Tesla Model 3 kann ich einstampfen“), hat sich sogar das Bundeswirtschaftsministerium gemeldet.

Wie es aussieht, scheint die Politik nun endlich bemerkt zu haben, dass das neue Eichgesetz aus Taxisicht dringend nachgebessert werden muss. Nicht nur hinsichtlich der Zulassung elektrobetriebener Modelle. nu + jh

Foto: Archiv

 

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Tags: BZPEichgesetzTaxameterTaxi
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Nicola Urban

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Kommentare 3

  1. H.Maiwald says:
    9 Jahren her

    zu Dilemma neue Eichordnung
    Das Problem ist doch nicht das neue Eichrecht,oder besser,die Problematik der Konformitätsbewertung.Das Problem ist,das das für Taxameter und Wegstreckenzähler notwendige Wegsignal in vielen Fällen im modernen Kfz. nicht eichfähig ausgegeben wird.Diese Forderung bestand aber auch schon in der Vorgängerversion des Gesetzes,dort hieß es:“Der Wegstreckensignalgeber muß zur innerstaatlichen Eichung zugelassen sein.“Nur hat das scheinbar niemanden gehindert,jahrelang ungeprüfte Signalwandler zu verbauen ..Es müßte nur ein wenig Geld in die Hand genommen werden,und Bauartzulassungen für CAN-Buswandler beantragt werden,schon wären nachträgliche Umrüstungen kein Problem.

    Antworten
  2. H. Kwasny says:
    9 Jahren her

    Allein an diesem Missstand ist zu erkennen, das die EU nicht für die Migliedstaaten und deren Unternehmer arbeitet, sondern gegen diese. Nur wer viel Langeweile hat, denkt sich so einen Mist aus.
    Noch dazu müssen wir alle mit unseren Steuern für solche Typen zahlen. Es ging auch 100 Jahre ohne diese Probleme.

    Antworten
  3. Marco Tröller says:
    9 Jahren her

    Es geht hier nicht darum, irgendwelche nationalen oder europäischen Gesetze umzusetzen, sondern einzig und allein darum, dass amerikanische und asiatische Automobilhersteller mit ihren batteriebetriebenen Autos nicht auf den Taxi-Markt zugreifen und somit Taxi-Unternehmer gezwungen sind, auf die Schrotttechnik von VW und Mercedes zurückzugreifen. Die einzig verbliebene Alternative für Unternehmer ist somit: HybridTechnik von TOYOTA. Denn nichts ist unmöglich. Auch nicht, dass unser nationaler Verkehrsminister Dobrindt irgendwelche Umschläge oder Koffer mit Papier bekommen hat. Natürlich waren das nur Auftragsannahmen.

    Antworten

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