Mittwoch, 10. Dezember 2025
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Anmelden
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Urteil im Münchner Taxischläger-Prozess

von Tom Buntrock
14. Dezember 2016
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Urteil im Münchner Taxischläger-Prozess

Die erste Strafkammer des Münchner Oberlandesgerichts verkündete heute das Urteil in der Strafsache gegen den Münchner Taxischläger: sechs Jahre Haft bei vorläufiger Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt. Dabei erkannte das Gericht auf versuchten Mord und nicht auf gefährliche Körperverletzung, wie von der Verteidigung beantragt. Die Brutalität, mit der der Täter vorging, belegt, dass er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen hat.

Mit dem Urteil bleibt das Gericht zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Dabei berücksichtigte die Kammer, dass sich der 26-jährigeTäter selbst bei der Polizei gestellt hatte. Außerdem sei er geständig und hätte sich mehrfach und glaubhaft bei seinem Opfer entschuldigt. Das der heute 62-jährige Taxifahrer, der bis heute unter den Folgen des Angriffs leidet und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, die Entschuldigung angenommen hat, fand bei der Findung des Strafmaßes ebenfalls Beachtung.

Denn, wenn der Verurteilte seine Chance nutzt und eine zweijährige Entziehung von Alkohol und Kokain erfolgreich hinter sich bringt, dann kann er unter Anrechnung der Untersuchungshaft die Suchtklinik unter Umständen als freier Mann verlassen. Der Rest der Strafe könnte dann nämlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Chance auf einen Neustart, die ihm der geschädigte Taxifahrer nicht verbauen wollte.

Vor einem Jahr hatte der Verurteilte den Taxifahrer auf der Münchner Leopoldstraße zusammengeschlagen und verletzt liegengelassen. Der Grund des Streits war, dass sich sein Freund im Taxi übergeben hatte. Der Fahrer forderte eine Reinigungspauschale von 50 Euro. Das regte den Täter so stark auf, dass er mehrfach mit der Faust zuschlug und mindestens einmal auf sein inzwischen wehrloses Opfer eintrat.

Verteidigung, Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der ausführliche Bericht zur Urteilsverkündung übermorgen als Freitagskommentar auf taxi-times.com.

Bildrechte: Tom Buntrock

Tags: lange HaftstrafeMünchenProzessTaxischlägerUrteil
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Tom Buntrock

Ähnliche Artikel

Uber-Rückkehr nach Barcelona führt postwendend zu Taxiprotesten
Urteile

Europäisches Gericht bremst Barcelonas strenge Mietwagenregeln aus

9. Juni 2023
Wer Taxifahrern eine Grube gräbt … ist in Münchens neuer Baustellenkarte zu sehen
Dienstleistungen

Wer Taxifahrern eine Grube gräbt … ist in Münchens neuer Baustellenkarte zu sehen

27. April 2023

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Warten auf Genehmigung: Notfall-Kassenärzte fahren Taxi statt KV-Mietwagen

Hamburg

Hamburg befasst sich mit den Herausforderungen der E-Mobilität

München

Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neu!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

  • Anmelden

Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Bitte gib deine E-Mail Adresse an, um dein Passwort zurückzusetzen

Zur Anmeldung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.