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Die BER-Tombola für Berliner Taxis ist eröffnet

von Axel Rühle
22. August 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Die BER-Tombola für Berliner Taxis ist eröffnet

Die derzeit 500 Aufstellberechtigungen für Berliner Taxen am BER werden neu verlost. Die restlichen 5.143 Taxen müssen leer zurückfahren. Auch die umstrittene 80-Prozent-Regel bleibt offiziell in Kraft.

Der 1. November 2022 ist der zweite Jahrestag der Eröffnung des neuen Flughafen-Terminals 1 in Schönefeld, dessen Bau vor 16 Jahren begann. Mit dem Jahrestag wechseln auch alljährlich die Berechtigungen zum Bereithalten für Berliner Taxis auf dem brandenburgischen Flughafengelände. Bis zum 25. September können Bewerbungen abgegeben werden.

In der diesjährigen Allgemeinverfügung vom LABO heißt es: „Alle Berliner Taxiunternehmen mit gültiger Genehmigung können für jedes konzessionierte Taxi bis spätestens 25.09.2022, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bewerbung abgeben. Die Bewerbung erfolgt formlos per Email an die Adresse post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de, oder schriftlich an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), IV D, Puttkamerstr. 16-18, 10969 Berlin. Dabei ist zu beachten, dass eine per Post abgegebene Bewerbung innerhalb der Ausschlussfrist bei der Behörde eingegangen sein muss.“

Wie gehabt muss das Bewerbungsschreiben lediglich Name und Anschrift des Unternehmens sowie Ordnungsnummer und Kfz-Kennzeichen der Taxe(n) enthalten, was durch Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nachzuweisen ist.

Ähnlich wie vor einem Jahr hat das LABO auch diesmal Bedingungen festgelegt, die Betreibern von barrierefreien und elektrisch angetriebenen Taxen deutlich bevorzugen. So werden bis zu 100 „vollständig emissionsfreie Taxen“ sowie theoretisch bis zu 100 „barrierefreie Taxen (Inklusions-Taxen)“ bevorzugt berücksichtigt, werden also als erste gezogen. Nur darüber hinausgehende Bewerbungen von E-Taxis wandern in den Lostopf. Die Zahl der barrierefreien Taxis ist in Berlin noch weit von der 100er-Marke entfernt.

Auch die höchst umstrittene 80-Prozent-Regel, nach der die Gewinner „sich in mindestens 80 % der ab dem 01.11.2022 bis zu einem individuellen, durch das LABO festgelegten Kontrollzeitpunkt gefahrenen Schichten mindestens einmal pro Schicht am Bereitstellungsplatz am BER bereitzuhalten“ haben, ist wieder Teil der Bewerbungskriterien. Die Einhaltung soll durch Zusammenarbeit mit Apcoa überprüft werden: „Zum Zwecke der Kontrolle dieser Verpflichtung wird der Betreiber des Bereitstellungsplatzes bzw. der Taxen-Vorfahrt am BER die von ihm erfassten Ein- und Ausfahrtdaten dem LABO übermitteln.“ Wer dabei Datenschutzbedenken hat, wird schlicht und einfach ausgeschlossen: „Mit Einreichen einer Bewerbung erklärt sich der Bewerber konkludent zur Übermittlung der von ihm erfassten Aus- und Einfahrdaten einverstanden; eine darüber hinausgehende förmliche Einverständniserklärung ist nicht notwendig.“ Wer die 80 Prozent nicht erreicht, dem droht das LABO mit dem Entzug der Ladeberechtigung.

Die 80-Prozent-Regel steht besonders in der Kritik, da sie über den Umstand hinaus, dass 91 Prozent der Berliner Taxis nach Absetzen von Fahrgästen am Flughafen leer nach Berlin zurück fahren müssen, weitere Leerfahrten erzwingt und damit nicht nur Kosten für die Unternehmen und Zeitafwand für die Fahrer verursacht, sondern zudem im krassen Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Verkehrswende steht.

Über die 500 Berechtigungen hinaus werden weitere 150 Taxis für eine Warteliste ausgelost, von der „bei Wegfall einer ladeberechtigten Taxe (außer im Falle des Fahrzeugtausches) oder Erhöhung der Anzahl der ladeberechtigten Taxen auf bis zu 550“ die „nächste auf der jeweiligen Nachrückerliste befindliche Taxe die Ladeberechtigung erhält“.

Das Ergebnis der Verlosung soll spätestens am 10. Oktober bekanntgegeben werden. Auf der Internetseite www.berlin.de/labo werden die Konzessionsnummern der „Gewinner“-Taxen veröffentlicht. Die blauen Aufkleber werden vom 10. bis zum 21. Oktober an die Unternehmer verschickt.

Wie die Geschichte des Bauwerks selbst ist auch die rechtliche Situation für das Taxigewerbe am Flughafen eine umstrittene und von Pannen sowie politischen und juristischen Auseinandersetzungen geprägte Angelegenheit, die schon zu hitzigen Debatten im Berliner Abgeordnetenhaus und Protest seitens der Berliner Landesverbände geführt hatte. ar

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: 80-Prozent-RegelungAufstellrechtFlughafen BERLABO
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 1

  1. sw73 says:
    3 Jahren her

    Ich hoffe, dass unsere Kollegen verstehen werden, dass leerfahrten zum Flughafen (auch ohne Wartezeit), um einen Fluggast abzuholen, keinen sinn machen wird. Mathe ist gefragt..
    Erst dann wird sich das Problem am Flughafen von alleine lösen.

    Antworten

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