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KuG steht vor der Verlängerung

von Remmer Witte
9. August 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Was Sie schon immer über KuG-Abschlussprüfungen wissen wollten

Offensichtlich hat sich die Große Koalition im Bundestag geeinigt, die vereinfachten Regeln für das Kurzarbeitergeld und die Corona-Hilfen noch einmal bis zum Jahresende zu verlängern.

Die grundsätzliche politische Entscheidung für die Verlängerung der vereinfachten Zugangsregelungen beim Kurzarbeitergeld und bei den Corona-Hilfen sei zwischen Union und SPD bereits gefallen, berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf Regierungskreise, demnach laufen aber noch intensive Gespräche über Detailfragen. Bisher waren diese Regelungen bis Ende September befristet.

„Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze in der Pandemie gesichert“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Zeitung. Zwar gehe die Arbeitslosigkeit zurück, „aber angesichts der Tatsache, dass es in einer Reihe Branchen noch konjunkturelle Störungen gibt“, halte er eine Verlängerung bis Jahresende für sinnvoll.

Derzeit können Betriebe bis Ende September erleichterte Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Ein Unternehmen kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise müssen es mindestens 30 Prozent sein.

Für verschiedene Branchen wie den Messebau oder die Schausteller erleichtert diese Maßnahme sicherlich das Überleben in der Corona-Krise, denn Messen oder Volksfeste gehen nach wie vor noch immer recht zögerlich an den Neustart und werden vor allem auch gern wieder sehr kurzfristig abgesagt. Insofern ist die generelle Kritik von Ökonomen eher undifferenziert und muss branchenspezifisch betrachtet werden.

Ob diese geplante Verlängerung der Maßnahmen allerdings noch positive Auswirkungen auf die gewerbliche Gelegenheitsbeförderung mit Taxi und Mietwagen haben kann, ist eher zu bezweifeln. Denn mit den anstehenden Abschlussprüfungen durch die Arbeitsagenturen wird auch die Frage nach der durchgehenden Berechtigung zur Kurzarbeit gestellt werden. Und im Unterschied zu den oben genannten Branchen oder auch bestimmten Reiseunternehmen sind die verbleibenden Umsatzeinbrüche in der Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr inzwischen wohl leider eher einem krisenbedingten Strukturwandel geschuldet, denn die noch fehlende Kundschaft lässt sich nach Insidereinschätzungen vor allem im Segment Geschäftskunden ausmachen.

Wenn ein Taxiunternehmen also nach wie vor das Instrument Kurzarbeit nutzt, dürfte es möglicherweise sehr schwer werden, der Agentur bei der KuG-Abschlussprüfung nahezubringen, welche Art Kundschaft ihm denn jetzt noch fehlt und wo sie denn nach Corona herkommen soll. Fehlt aber diese Darlegung, dann ist die Kurzarbeit nicht mehr das geeignete Instrument zur Krisenbewältigung.

Ausführliche Informationen zu häufig gestellten Fragen hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt zudem online veröffentlicht. rw

Beitragsfoto: Pixabay

Tags: KündigungKurzarbeit
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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