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Belgien: Taxi- und Mietwagenunternehmen verklagen Staat auf Schadensersatz

von Wim Faber
22. Juli 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Brüssel

Nach einer erfolgreichen Initiative haben jetzt 69 belgische Taxi- und Mietwagenunternehmen Klage gegen die Föderale Regierung sowie gegen die drei Regionalregierungen wegen fehlender Schadensersatzleistungen eingereicht.

Vor einigen Wochen startete der belgische Taxi- und Mietwagen-verband GTL eine gemeinschaftliche Aktion, um eine koordinierte Klage gegen den belgischen Staat und die drei regionalen Regierungen auf die Beine zu stellen. Die Taxibetriebe fordern Schadensersatz für die Verluste, die sie durch die Lockdowns und das Fehlen einer angemessenen Entschädigung erlitten haben. Zahlreiche Betriebe unterschiedlicher Größe sind innerhalb kurzer Zeit dem Aufruf des Taxiverbands GTL gefolgt.

Die vorige Woche eingereichte Klage wird jetzt von 69 Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes aus verschiedenen Provinzen aller drei Regionen des Landes unterstützt. Viele der Unternehmen sind lokal führende Taxizentralen. 30 Unternehmer haben ihren Betriebssitz und/oder Wohnsitz in der flämischen Region (Flandern, nördlicher, niederländischsprachiger Teil Belgiens), 32 befinden sich in der kleinen, zentralen Region Brüssel-Hauptstadt (zweisprachig) und sechs sind in der wallonischen Region ansässig (Wallonie/Wallonien, südlicher, französischsprachiger Teil mit der kleinen deutschsprachigen Region Ostbelgien an der Grenze).

Die Anhörung vor dem französischsprachigen Gericht (erste Instanz) in Brüssel findet am 7. September um 10.30 Uhr statt. „Die Antragsteller sind besonders hart von den aufeinanderfolgenden Sperren getroffen, die der belgische Staat als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie rechtswidrig verhängt hat. Sie haben dadurch enorme finanzielle Verluste (und weiteren Schaden) erlitten, da sie den überwiegenden Teil ihrer Aufträge verloren haben”, beklagt die GTL. „Das sind Kunden zu Freizeitaktivitäten, Restaurants, Kinos, Diskotheken, Messen und Kongressen, Festivals, Sport- und Partyveranstaltungen. Dies sind gerade die Aktivitäten, die von den Regierungen zur Schließung gezwungen wurden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind durch unzureichende Begleitmaßnahmen und Ausgleichsleistungen während der Covid-19-Krise sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geschädigt worden.“ Die Taxifirmen wurden in allen Regionen von den jeweiligen Regierungen als essenziell eingestuft und durften weiterfahren. Damit standen ihnen nicht die gleichen finanziellen Hilfen zu wie denjenigen Betrieben, die zeitweise hatten schließen können.

GTL-Generalsekretär Pierre Steenberghen fügt hinzu: „Obwohl eine gewisse Hilfe bereitgestellt wurde, reichte diese eindeutig nicht aus, um einen Großteil der entstandenen Verluste auszugleichen. Mit der Berufung fordern die Beschwerdeführer auf der Grundlage der Artikel 1.382 und 1.383 des Bürgerlichen Gesetzbuches Ersatz des Schadens, der in der Covid-19-Krise durch die Fehler der Behörden während des Lockdowns und die Unzulänglichkeit der flankierenden Maßnahmen und Unterstützung während des Lockdowns entstanden ist.“

Die Klage wurde im Brüsseler Gericht auf Französisch eingereicht. „Diese Wahl war rein zufällig, es musste eine der zwei Landessprachen ausgewählt werden, um diese in Brüssel einzureichen”, erläutert Steenberghen. Die GTL weist darauf hin, dass die Initiative von „gesunden” Taxiunternehmen ausgeht, die jahrelange Wachstums- und Gewinnzahlen kennen und gespart haben, nun aber völlig erschöpft sind von den Maßnahmen der Regierung während der Corona-Krise und dem Mangel an angemessener Entschädigung. wf

Beitragsfoto: Belgisches Taxi an einem Brüsseler Halteplatz. Foto: Wim Faber

Tags: BelgienGTLHilfsgelderKlage
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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