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Bundesrat gibt seinen Segen zur Kassen-Sicherungs-Verordnung

von Remmer Witte
27. Juni 2021
Lesedauer ca. 3 Minuten.
1
Bundesrat gibt seinen Segen zur Kassen-Sicherungs-Verordnung

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Änderung der Kassen-Sicherungs-Verordnung verabschiedet. Somit ist der Gesetzesentwurf des Bundestags endgültig beschlossen. Die vom Verkehrs bzw. Finanzausschuss des Bundesrates vorgeschlagenen konstruktiven Änderungen wurden von den Ländern mehrheitlich abgelehnt.

Damit werden Taxameter und Wegstreckenzähler nun zwar keine Kassensysteme oder Registrierkassen, müssen aber mit einer sogenannten Sicherungseinrichtung verknüpft werden, welche die dort erstellten Datensätze fortlaufend nach den Vorgaben der Finanzverwaltung unveränderbar sichert. Des Weiteren ist innerhalb der Datenspeicherung festgelegt, dass im Taxameter die Umschaltung von der Betriebsart „Kasse“ auf die Betriebsart „Frei“ als neue Transaktion im Sicherheitsmodul gespeichert werden muss. Zusätzlich ist genau definiert, welche Daten eine maschinengeschriebene Quittung ggf. enthalten muss, allerdings gibt es nach wie vor keine Belegpflicht. Auch sind neben von integrierten Quittungsdruckern erstellten Belegen nach wie vor auch handschriftliche Quittungen statthaft, sogar dann, wenn sie noch nachträglich von Dritten erstellt werden.

Damit ist INSIKA jetzt ein Auslaufmodell, auch wenn speziell für dieses System eine Sonderregelung definiert ist: Als Übergangsfrist für INSIKA-Taxameter, die schon zum Jahresbeginn 2021 verbaut waren, ist der Jahreswechsel 2026 festgelegt, falls dieser Taxameter bis dahin durchgehend in ein und demselben Fahrzeug verbaut bleibt.

Alle anderen Taxameter müssen Vorschriften der neuen Kassen-Sicherungs-Verordnung ab dem Januar 2024 entsprechen. Eine unternehmerfreundlichere Formulierung, die auch Umbauten gestattet hätte und keine Stunde null festlegt stand zwar zur Entscheidung, wurde aber abgelehnt.

Wegstreckenzähler (WSZ) unterliegen ab dem Januar 2024 grundsätzlich denselben Vorschriften wie Taxameter, allerdings fehlen exakte Umsetzungsvorschriften, wie Daten über Fahrpreise eruiert werden. Im Ergebnis verbleiben nur die Ereignisse einer besetzt oder frei zurückgelegten Fahrstrecke als relevante unveränderbare Datensätze im Speichermodul, so das Fahrzeug überhaupt über einen WSZ verfügt.

Etwas wunderlich mutete für die prüfenden Ausschüsse die Sonderregelung an, dass die Pflicht zum Einsatz geeigneter WSZ erst dann bestehe, wenn minimal drei Anbieter solche überhaupt am Markt anböten. Es könne doch nicht sein, dass hier die Wirtschaft darüber bestimmt, was den Finanzbehörden zur Verfügung zu stellen sei. Man wollte also diese Regelung ersatzlos streichen, aber auch dieser Änderungsvorschlag wurde abgeschmettert.

Interessant war auch ein dritter Änderungsantrag, der in der gesamten Verordnung jeweils die Worte Taxameter und Wegstreckenzähler um den Zusatz „oder eines konformitätsbewerteten softwarebasierten Systems“ ergänzen sollte. Man hatte offensichtlich diese mysteriöse Beschreibung im neuen PBefG entdeckt und richtigerweise festgestellt, dass sie dann auch in der neuen Kassen-Sicherungs-Verordnung hinterlegt werden müsse. Aber auch dieser konstruktive Vorschlag fand keine Zustimmung in der Länderkammer. rw

Bisher erschienene Beiträge zur Reform der Kassen-Sicherungs-Verordnung (in chronologischer Reihenfolge)

01.10.18: Fiskaltaxameter: Zeitpunkt für Aufnahme ins Kassengesetz weiterhin ungewiss

07.04.21: Referentenentwurf: INSIKA wird zum Auslaufmodell

12.04.21: Manipulationssichere Taxameter: die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau

14.04.21: Taxameter + Kasse: Expertenkritik am Referentenentwurf

17.05.21: Nachts um 4.50 Uhr: Politik entscheidet über Taxameter als Kasse

26.05.21: Bundestag beschließt neue Taxameter-Regelung

27.06.21: Bundesrat stimmt der Kassen-Sicherungs-Verordnung zu

28.06.21: Kommentar: Es bleiben viele Fragen offen

11.07.21: Der BVTM erklärt die praktischen Konsequenzen

17.09.21: Die Einschätzung des Finanzexperten Edo Diekmann

14.10.21: Gibt es Alternativen zu INSIKA?

Das Beitragsfoto zeigt einen Screenshot aus der 1.006. Sitzung des Bundesrats am 25.6.21

Tags: BundesratFiskaltaxameterKassensicherungsverordnung KassenSichV
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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Kommentare 1

  1. Petersen says:
    4 Jahren her

    Die stimmen allem zu , weil sich das so gehört , sie nicht denken brauchen und fachlich meilenweit entfernt sind , um die Tragweite und Auswirkungen ihrer Abstimmungen zu erkennen. Ernst kann man die deutsche Regierung schon länger nicht mehr nehmen , also Augen zu und durch, das Gewerbe ist eh kaputt

    Antworten

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