Mittwoch, 10. Dezember 2025
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Anmelden
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
  • Start
  • NEU!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Taxitarif
    • Taxitarifmeldungen
    • Aktuelle Taxitarife in Deutschland
  • Uber-Files
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Arbeitsrecht

Corona-Testpflicht in Taxiunternehmen und die Folgen

von Remmer Witte
28. April 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
2
Corona-Testpflicht in Taxiunternehmen und die Folgen

Der Münchner Huss-Verlag veranstaltet seit rund zwei Wochen die „Conference Days“ mit jeweils einstündigen Webinaren, darunter auch eine Handvoll taxirelevanter Themen. So referierte beispielsweise Benjamin Sokolovic, Geschäftsführer des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen, über eine praxisgerechte Ausgestaltung der Corona-Testpflicht in Taxiunternehmen und die Folgen bei einem positiven Testergebnis.

Sokolovic stellte in seinem Vortrag klar, dass wirklich alle Unternehmen, auch wenn sie nur einen einzigen Mitarbeiter beschäftigen, testangebotspflichtig sind (Taxi Times hatte darüber bereits berichtet). In der Fahrgastbeförderung sind dabei minimal zwei Testangebote pro Woche notwendig, da regelmäßiger Kundenkontakt besteht. Und auf den entstehenden Kosten blieben die Arbeitgeber seiner Einschätzung nach wahrscheinlich hängen, wobei sie diese dann ja wiederum bei Antrag zur Überbrückungshilfe geltend machen könnten. Da sowohl die Inanspruchnahme der Testangebote als auch die Ergebnisse der Tests nicht dokumentiert werden dürfen, verbleibt dabei lediglich der Beschaffungsnachweis für die Tests als Beleg für die Erfüllung der Testpflicht. Insofern sollten diese Belege also unbedingt aufbewahrt werden.

Benjamin Sokolovic, Geschäftsführer des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) informierte über die Bereitstellungspflicht von Corona-Tests in Taxibetrieben.

Erste Erhebungen hätten diesbezüglich gezeigt, dass nur ungefähr die Hälfte der Beschäftigten die Testangebote der Unternehmen in Anspruch nähmen. Als Arbeitgeber darf man dabei die Testung als solche zwar nicht dokumentieren, man sei aber durchaus berechtigt, das Ergebnis zu erfragen: „War der Test positiv?“, ist also eine legitime Frage. Im Übrigen seien Arbeitnehmer aber auch ohne diese Frage verpflichtet, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sie positiv getestet wurden, damit diese entsprechend reagieren könnten. Ob der Test während der Arbeitszeit oder während der Freizeit durchgeführt wird, obliegt dabei dem Arbeitgeber. Gibt er den Arbeiternehmern ein Testkit mit nach Hause, ist die Testzeit keine Arbeitszeit, bietet er einen Test am Arbeitsplatz, ist es dagegen Arbeitszeit.

Wird ein Arbeitnehmer dann positiv getestet, wird Quarantäne verordnet und in dieser Quarantänezeit ist der Arbeitgeber lohnfortzahlungspflichtig gegenüber seinen Arbeitnehmern. Allerdings kann der Arbeitgeber dann anschließend nach dem Infektionsschutzgesetz eine Erstattung dieser Kosten bei seiner Kommune beantragen. rw

Anmerkung der Redaktion: Herr Sokolovic informierte im gleichen Rahmen auch über die rechtlichen Vorgaben bei Urlaub und Kurzarbeit.

Benjamin Sokolovic, Geschäftsführer des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) informiert in einem Video zum Thema Umgang mit positiv getesteten Beschäftigten.

 

Montage Beitragsfoto: Rühle

Tags: Benjamin SokolovicGesamtverband Verkehrsgewerbe NiedersachsenGVN
TeilenTweetSendenSendenTeilen

Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

Ähnliche Artikel

Kurzarbeit: Neustart-Prämie in Mecklenburg-Vorpommern
Corona

GVN fordert Rückzahlungserlass für Coronahilfen für Niedersachsen

30. Mai 2023
Currywurstabend – Wirtschaftstreffen im GVN-Stil wieder ein voller Erfolg
Landesverbände

Currywurstabend – Wirtschaftstreffen im GVN-Stil wieder ein voller Erfolg

8. Mai 2023

Kommentare 2

  1. Martin Laube says:
    5 Jahren her

    Der Autor hat sich wohl in den semantisch falschen Kunstbegriff „Testpflicht“ verliebt. Klingt ja auch irgendwie besser, als das holprig anmutende, aber zutreffendere „Zurverfügungsstellungspflicht“. Honi soit qui mal y pense…

    Antworten
    • Redaktion says:
      5 Jahren her

      Dem kann man nur zustimmen, wer will schon ständig den Begriff „Zurverfügungsstellungspflicht“ lesen? Ist wohl auch genau der Grund, warum nahezu alle Medien dieses Landes am Begriff Testpflicht festhalten. Da schwimmen wir als Redaktion jetzt einfach mal im Strom mit…

      Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Warten auf Genehmigung: Notfall-Kassenärzte fahren Taxi statt KV-Mietwagen

Hamburg

Hamburg befasst sich mit den Herausforderungen der E-Mobilität

München

Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Neu!! Workshop
  • Aktion 18.000
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Uber-Files
  • Service
    • Newsletter
    • Taxi Times App
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München
  • Türkisch

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

  • Anmelden

Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Bitte gib deine E-Mail Adresse an, um dein Passwort zurückzusetzen

Zur Anmeldung

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.