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Erstes Urteil zum Mindestlohn \ Taxi Times Update 2015-03-12

von taxi times
13. März 2015
Lesedauer ca. 3 Minuten.
1

Was gibt es Neues in der Taxi-Welt? Unser zweisprachiges „Update“ fasst die internationalen Meldungen der letzten Tage und Stunden zusammen. Die Links führen teilweise auf fremdsprachige Seiten. Hier empfehlen wir den Einsatz eines Übersetzungsprogramms.

Internationale Meldungen

Bemerkenswerte Analyse: Das deutsche Nachrichtenmagazin „Spiegel“ beleuchtet das gesellschaftspolitisch und sozialen Gedankengut der neuen Start-Up-Helden aus dem Silicon Valley. Da darf natürlich auch eine kritische Analyse des Uber Chefs Kalanick nicht fehlen. Auf Deutsch gibt es leider nur eine Art Leseprobe. Der Artikel erschien im Spiegel vom 28.2.15.

http://www.spiegel.de/international/germany/spiegel-cover-story-how-silicon-valley-shapes-our-future-a-1021557.html#ref=nl-international

Kaum gestartet, schon verboten: Taxi-App „Everone´s Uber“ (Uber für jedermann) wurde in Japan nicht erlaubt.

http://www.japanmarkt.de/2015/03/09/trends/gesellschaft/taxi-app-uber-beisst-auf-granit/

Neue Taxi-App-Regeln in China: Das Chinesische Transportministerium hat seine meinungsbildenden Gespräche abgeschlossen. Es kündigt an, zum Frühjahr 2015 neue Regeln für die Buchung von privaten Fahrzeugen vorlegen zu können.

http://www.reuters.com/article/2015/03/05/us-china-apps-taxi-idUSKBN0M10ZR20150305?feedType=RSS&feedName=technologyNews

Taxifahrer ersticht Fahrgast: Nach einem Streit mit einem österreichischen Fahrgast griff ein Moskauer Taxifahrer zum Messer.

http://kurier.at/chronik/oesterreich/oesterreicher-in-moskau-erstochen/117.452.627

Zitat des Tages

„Für manche Kollegen ist es trotzdem befremdlich“.

Stefan Böhm von der Taxizentrale Darmstadt erklärt, warum selbstverständliche Servicemaßnahmen wie „Tür aufhalten“ oder „Koffer einladen“ Teil eines neuen Schulungskonzepts sind.

http://www.fr-online.de/darmstadt/taxi-benimmkurs-fuer-taxifahrer,1472858,30078088.html

Fahrzeugmeldungen

Vom Taxi zur Massenproduktion: Ursprünglich sollte die Umrüstung zu einem Elektrofahrzeug hauptsächlich für Taxikunden erfolgen, doch nun verkündete ein türkisches Unternehmen die Vereinbarung mit drei Ländern für die Massenproduktion des Elektro-Fahrzeugs.

http://cleantechnica.com/2015/02/25/turkish-ev-company-dma-announces-3-country-license-deal-mass-production-approaching/

Meldungen aus Deutschland

Erstes Urteil zum Mindestlohn: Vor dem Berliner Arbeitsgericht wurde über die Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung entschieden.

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20150305.0825.401310.html

Hamburger Bürgermeister besucht Taxizentrale: Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz besuchte die ansässige Taxizentrale Hansa-Funk und nahm sich die Zeit, um die Positionen zu spezifischen Taxifragen der Vorstände anzuhören.

https://taxi-times.w3.lvit.dev/hamburger-buergermeister-besucht-taxizentrale/

Mit 14 Jahren schon Serientäter? Die Polizei nahm zwei 14-Jährige nach einem Überfall auf einen Taxifahrer fest. Sind sie auch für weitere Taten verantwortlich?

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/zwei-taeter-14-nach-ueberfall-auf-taxifahrer-festgenommen-id10431228.html

Meldungen aus der Schweiz

Uber darf in Genf weitermachen: Die Genfer Justiz hat sich gegen ein vorsorgliches Verbot des Fahrdienstvermittlers Uber ausgesprochen. Einem Antrag der Genfer Taxibranche wurde nicht stattgegeben.

http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/wirtschaft/wirtschaft-sda/Uber-kann-in-Genf-weitermachen;art46442,497560

die letzten Worte

Schlechte Presse der Freien Presse: Innerhalb weniger Tage ist die in Sachsen erscheinende „Freie Presse“ 2x über die Taxibranche hergezogen. Hoffentlich erspart uns die Zeitung einen dritten Bericht. Es muss doch auch in Sachsen spannendere Themen geben als Taxis, die zu nah vor Zebrastreifen parken…

http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/ZWICKAU/Fuer-Taxis-gelten-keine-Sonderrechte-artikel9134413.php

Tags: JapanMindestlohnUber
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Kommentare 1

  1. Ole says:
    9 Jahren her

    „Pausenfunktion bei Taxametern landet vor dem Arbeitsgericht“
    Ich hoffe es wird nicht der letzte Kollege sein, der diesen Weg geht. Einschließlich meiner Person, kenne ich nur 4 Kollegen die ihr Recht auf Mindestlohn, vor dem Berliner Arbeitsgericht eingefordert haben. Leider nicht immer erfolgreich. Zur Pausenfunktion gab es schon 2015 ein Gerichtsurteil am Berliner Arbeitsgericht
    (38 Ca 5535/15) was nicht positiv ausfiel. Dennoch erscheint mir die Absicht des Kollegen, der am 06.04.2017 klagt, der richtige Ansatzpunkt zu sein. Gegen Kontrolle ist nichts einzuwenden, wenn jedoch die Kontrollfunktion mißbraucht wird, um den Mindestlohn und damit die Abgaben des Unternehmers zu mindern, wird es kriminell. Wer damit seinen Stundenumsatz regulieren möchte, handelt mit Vorsatz, denn Mindestlohn ist nicht vom Umsatz anhängig, sondern wird auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bezahlt (was Leistungsparameter nicht ausschließt). Aus Unternehmersicht ist der Stundenumsatz sicherlich von großer Bedeutung, denn er muß daraus nicht nur den ML generieren. Das ist aber sein unternehmerisches Risiko, welches er nicht auf seine Arbeitnehmer abwälzen kann. Bei Nichterwirtschaftung eines plausiblen Stundenumsatzes wird das Unternehmen keinen Bestand im Taxigewerbe haben.
    Wozu also diese Pausentaste?
    Totale Kontrolle in einem Mindestlohn-Sektor, der wir nach wie vor sind? Ist hier noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt, alle 3 oder 4 Minuten eine Taste zu drücken, ob man am „Arbeitsplatz“ ist? Jeder eingefleischte Kutscher weiß, dass Umsatzleistung, gerade in dieser Zeit, nicht am Kaffeetisch zu erzielen ist. Einerseits fühle ich mich geehrt, das ich damit auf die Berufsgruppe eines Lokführers gehoben werde, anderseits empfinde ich es Menschenverachtend Un-Ergonomisch im „Minutentakt“ eine Taste zu drücken, auch wenn die Pausentaste ihren eigentlichen Zweck erfüllen soll. Der vorsätzliche Missbrauch der Pausentaste könnte ganz einfach zu den Akten gelegt werden. Wie? Ganz einfach; Funktion der Pausentaste nicht programmieren, Taxameter-Anmeldung bis Abmeldung abzüglich 30′ Pause ist zu entlohnende Arbeitszeit.
    Der Markt würde sich in absehbarer Zeit selbst regulieren, da unwirtschaftliche Unternehmen den Mindestlohn nicht zahlen können, ohne es lange mit Verschleierung und Betrug hinauszuzögern.

    Wie es, um das Berliner Taxigewerbe steht, kann man auch im Gutachten von Linne + Krause Marketing-Forschung von Juni 2016 nach lesen (als PdF im Internet). Diese Analyse deckt sich leider auch mit meinen persönlichen Erfahrungen.
    Mit der größer werdenden öffentlichen Thematisierung und Diskussion zum Mindestlohn, Fiskal-Taxameter und nicht zu letzt zur „Pausentaste“, im bundesweitem Taxigewerbe, sehe ich zuversichtlich in die Zukunft. Ich wünsche meinem Berliner Kollegen die Kraft, den Rechtsweg durchzustehen, der aufgrund der Vielschichtigkeit der Problematik lang werden könnte.

    Ole

    Antworten

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