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Grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus

von Simon Günnewig
12. Februar 2020
Lesedauer ca. 1 Minute.
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Grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus

Ende 2019 hatte die Bundesregierung beschlossen den Umweltbonus für Elektroautos bis 2025 zu verlängern und im gleichen Zuge zu erhöhen. Jetzt hat die EU zugestimmt.

Der erhöhte Umweltbonus ließ lange Zeit auf sich warten. Zur Überbrückung warben bereits viele Fahrzeughersteller, bis die Anhebung der staatlichen Förderung rechtlich geklärt sei, mit höheren Prämien. Gestern gab die Europäische Union ihre grundsätzliche Billigung bekannt. Die Förderung wird um 2.000 Euro bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt sie um 25 Prozent (1.000 Euro). Das gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) ebenso wie für Plug-In-Hybride (PHEVs). Eine Hälfte der Prämie wird von den Fahrzeugherstellern gezahlt.

In Summe kann im besten Fall für ein batterieelektrisches Fahrzeug statt bislang 4.000 Euro jetzt maximal 6.000 Euro netto Förderprämie eingesammelt werden. Plug-in-Hybrid Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro werden mit 4.500 Euro gefördert. Interessant: Die Fördergelder kann man rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, beantragen.

Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gestern meldete, ist die Umsetzung der erhöhten Förderung nur noch eine Formalität. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Februar soll der erhöhte Umweltbonus dann endgültig in Kraft treten. sg

Foto: pixabay

Tags: BEVBMVIE-TaxiPHEVPlug-In-HybridUmweltbonus
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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