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Züricher Taxizentrale muss die angeschlossenen Unternehmer wie Angestellte versichern

von Yvonne Schleicher
6. September 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Züricher Taxizentrale muss die angeschlossenen Unternehmer wie Angestellte versichern

Niederlage vor Gericht: Eine Züricher Taxizentrale muss für seine selbständigen Anschlusspartner Sozailversicherungsbeiträge zahlen. Foto Züritaxi 7x2

Schon vor zwei Jahren hatte die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) verlangt, dass alle Angestellten der Taxizentrale 7 x 2 AG über sie versichert werden müssen, mit dem Argument, eine Taxizentrale sei ein Verkehrs- und Transportunternehmen. Die Beschwerde der Taxizentrale vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nun abgewiesen.

Was im Falle Uber eine Freud, ist im eigenem Unternehmen ein großes Leid. Der Landbote berichtete am Mittwoch, dass nach dem Bundesgesetz nicht nur Angestellte von Verkehrs- und Transportunternehmen, sondern auch von Betrieben mit Anschluss an das Transportgewerbe zwingend bei der Suva versichert werden müssen.

Niederlage vor Gericht: Eine Züricher Taxizentrale muss für seine selbständigen Anschlusspartner Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Foto Züritaxi 7×2

Die Taxizentrale erhob Einspruch und argumentierte, dass sie in erster Linie einer Vermittlungstätigkeit nachginge. Die angeschlossenen Taxifahrer seien selbständige Unternehmer und den einzigen Fahrdienst, den sie selbst anböten, sei ein Klinikshuttlebus, dessen Fahrer korrekt bei der Suva versichert sei.

Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte, dass Taxifahrer als unselbständig Erwerbstätige einzuordnen seien, der Personentransport somit zum Erwerbszweck der Zentrale gehöre und wies die Beschwerde ab. Darüber hinaus sei es unerheblich, in welchem Ausmaß Mitarbeiter eines Unternehmens  tatsächlich Transporttätigkeiten ausführten, es liefe auf eine Versicherungspflicht bei der Suva hinaus.

Das Urteil kann vor dem Bundesgericht angefochten werden. ys

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Tags: 7x2SuvaZürich
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Yvonne Schleicher

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