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Taxifahrer wegen Totschlags vor Gericht: Was passierte genau vor einem Berliner Club?

von Jürgen Hartmann
5. Oktober 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0

Berlin, Straßenverkehr Übersichtskarte, Flughafen Berlin Brandenburg Grafik Alexrk2 CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

In Berlin steht ein Taxifahrer vor Gericht – die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Die Berliner Zeitungen berichten ausführlich über den Prozess, in dem es um den späteren Tod eines Mannes geht. Auch ein – im Juristendeutsch – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr muss geklärt werden. Um das alles zu verstehen, muss der Fall ausführlich geschildert werden.

Es war ein Samstag im Februar, am frühen Morgen, auf dem Weg zwischen den Ortsteilen Alt-Treptow und Kreuzberg. Die Schicht hatte für den 52-Jährigen Taxifahrer gerade begonnen. Seit einem Vierteljahrhundert ist er auf den Straßen Berlins unterwegs, kennt die Stadt wie seine Westentasche. Er weiß auch, vor welchen Clubs an diesem Samstagmorgen Fahrgäste zu finden sind. In der Nähe des Schlesischen Tors tritt er auf die Bremse. Da streiten sich zwei Männer, einer ist Türsteher, der andere möchte in den Club. Doch der Türsteher verwehrt ihm den Eintritt. Denn der Gast ist betrunken, auch andere Drogen werden später in seinem Blut nachgewiesen. Doch so weit ist es noch nicht. Zunächst wendet er sich von dem Türsteher ab und beginnt auf die Kühlerhaube des Taxis zu trommeln. Der Taxifahrer will dies verhindern und fährt auf den Mann zu. Die Staatsanwaltschaft schreibt in der Anklage, dass das Tempo deutlich über der Schrittgeschwindigkeit lag. Sie geht davon aus, dass der Fahrer den Tod des Mannes „billigend in Kauf genommen“ habe. Denn das Opfer knallte mit dem Kopf so unglücklich gegen das Taxi, dass es zu einer Hirnblutung kam. Wenige Tage später verstarb der Mann in einem Krankenhaus.

Die Aussage des Taxifahrers hört sich vor Gericht ganz anders an. Laut Berliner Zeitung bestreitet er, den Mann mit Absicht überfahren zu haben. Er sei zunächst rückwärts gefahren, heißt es da.  rbb24 spricht dagegen davon, dass wegen des dichten Verkehrs keine Rückwärtsfahrt möglich gewesen sei. Jedenfalls fuhr der 52-Jährige irgendwann nach vorn – aber nicht in der Absicht, den Randalierer zu verletzen, sagte er aus. Er dachte, der Mann werde zur Seite springen, zitieren die Medien seine Aussage. Doch das Opfer tut dies nicht und bleibt nach dem Aufprall regungslos liegen.

Das Gericht versucht die Geschehnisse dieser Minuten zu rekonstruieren. Was ist genau wie passiert? Augenzeugen hatten bei der Polizei erklärt, der Taxifahrer hätte ausweichen können. „Beim letzten Anfahren sah man, dass ihm die Sicherungen durchgebrannt sind“, zitiert der Tagesspiegel einen weiteren Zeugen. Durch die Aggressivität des betrunkenen Opfers habe ihn aber niemand wegziehen wollen, heißt es auch.

Das Verfahren wird nun fortgesetzt, mit einem Urteil wird im November gerechnet. tm

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen

Foto: CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Tags: BerlinGerichtsurteilTotschlag
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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